1.Inhalt unserer Leistungen

Wir möchten betonen, dass wir bei den von uns vermittelten Gesundheitsreisen ausschließlich als Vermittler agieren und die Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht selbst oder in eigenem Namen erbringen.

Unsere Leistung besteht darin, Beförderungs- und Organisationsleistungen zu vermitteln, wie beispielsweise Flugbuchungen, Hotelreservierungen und die Terminvereinbarung mit der jeweiligen Klinik. Die tatsächliche Durchführung dieser Leistungen liegt nicht in unserer Verantwortung, da wir hierauf keinen Einfluss haben.

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine medizinischen Leistungen erbringen, einschließlich Operationen, ärztliche Vor- und Nachbehandlungen sowie andere medizinische Nebenleistungen. Diese werden ausschließlich von der jeweiligen Klinik oder dem jeweiligen Arzt erbracht, mit denen der Kunde direkt einen Vertrag abschließt.

2.Zustandekommen der Vereinbarung:

Indem Sie uns die Patienten-Angaben schriftlich, per Fax oder per E-Mail übermitteln, geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot an den jeweiligen Leistungsträger ab und beauftragen uns gleichzeitig mit der Vermittlung der gewünschten Leistungen. Nach Erhalt Ihrer Angaben senden wir Ihnen eine Buchungseingangsbestätigung, die lediglich den Eingang Ihres Auftrags bestätigt. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Leistungserbringer (z.B. Klinik, Fluggesellschaft) kommt erst zustande, wenn entweder der Leistungserbringer selbst oder wir in Vertretung des Leistungserbringers Ihnen gegenüber die angefragten Leistungen bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Reiseveranstalter sind, auch wenn wir verschiedene Leistungen bei verschiedenen Leistungserbringern für Sie vermitteln. Ein Reisevertrag kommt daher nicht mit uns zustande, selbst wenn die Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung zusammengefasst werden. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Aufteilung der Leistungen auf verschiedene Leistungserbringer auch Nachteile mit sich bringen kann. Ein solcher Nachteil könnte beispielsweise darin bestehen, dass Sie für die gesamten Leistungen oder einzelne Leistungen keinen Sicherungsschein von den Leistungserbringern erhalten, da kein Leistungserbringer als Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts anzusehen ist.

Im Fall einer möglichen Schlechtleistung eines Leistungserbringers beschränken sich etwaige Ansprüche auf die einzelne geschuldete Leistung und nicht auf die gesamten Kosten. Das kann die Ansprüche in Bezug auf die Höhe der Entschädigung reduzieren.

3.Auskünfte

Die Angaben über die von uns vermittelten Leistungen basieren ausschließlich auf den Informationen, die uns von den Leistungserbringern zur Verfügung gestellt werden. Unsere Angaben stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Alle Auskünfte, die wir erteilen, beziehen sich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung.

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der uns erteilten Auskünfte und Hinweise.

Für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug werden wir Sie vor Vertragsschluss über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Die entsprechenden Informationen über die eingesetzten Fluggesellschaften finden Sie auch in der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Falls die Fluggesellschaft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht feststeht, werden wir Sie vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Fluggesellschaft, die den Flug durchführen wird, informieren. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Sie so schnell wie möglich darüber informiert werden. Dies gilt auch für etwaige Änderungen bei den Fluggesellschaften, die die Flugleistungen ausführen, sofern wir von der Fluggesellschaft darüber informiert werden.

4.Rücktritt von der Gesundheitsreise

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, Ihre beabsichtigte Gesundheitsreise zu stornieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Falle einer Stornierung eine Stornierungspauschale anfallen kann (siehe Nr. 5).

Es ist wichtig zu betonen, dass bei verbindlich gebuchten Flügen, Hotels oder Klinikleistungen weitere Kosten seitens der Leistungserbringer anfallen können, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Höhe dieser zusätzlichen Kosten von den jeweiligen Leistungserbringern festgelegt wird.

Falls Sie die beabsichtigte Reise stornieren möchten, bitten wir Sie, uns so schnell wie möglich schriftlich oder per E-Mail darüber zu informieren.

5.Stornierungskosten für unsere Vermittlungstätigkeit

Wir möchten darauf hinweisen, dass für unsere Vermittlungstätigkeit bei Durchführung der Behandlung keine Kosten anfallen. Dennoch entstehen uns selbstverständlich Kosten, da wir eng mit unseren Partnern vor Ort, wie Kliniken, Hotels und Transferunternehmen, zusammenarbeiten. Diese Partner halten Kapazitäten für von uns vermittelte Patienten frei und verlassen sich darauf, dass die vereinbarten Termine eingehalten werden.

Falls Sie trotzdem die von uns vermittelten Leistungen aus welchen Gründen auch immer verschieben oder nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, berechnen wir Stornierungskosten wie folgt:

Augenlaser-Behandlungen und Zahnästhetik: 250 €
Haartransplantationen: 150 €
Plastische Chirurgie: 250 €
Sollten Sie jedoch die gleiche Gesundheitsreise innerhalb eines Jahres doch noch antreten, werden wir die Stornierungskosten anrechnen bzw. erstatten. Diese Kosten fallen an, sobald wir in Ihrem Auftrag die Behandlung in der Partnerklinik gebucht haben.

Falls Sie die Reise ohne vorherige Information nicht antreten, müssen wir leider erhöhte Stornierungskosten in Höhe von 500 € berechnen. In einem solchen Fall werden vor Ort alle Leistungen für Sie bereitgehalten, ohne dass wir die Leistungserbringer darüber informieren könnten, dass Sie kurzfristig die Reise nicht antreten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich den Nachweis erbringen können, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannten Stornierungskosten.

Für den Fall, dass Sie aufgrund eines positiven Covid-Tests nicht fliegen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung auf einen anderen abgestimmten Termin. Wenn Sie jedoch aus anderen Gründen stornieren müssen, da Sie nicht wissen, wann Sie wieder fliegen können, gelten die oben genannten Stornokosten. Diese Kosten werden jedoch innerhalb eines Jahres auf die Kosten für die Operation vor Ort in der Türkei angerechnet.

6.Haftung

Unsere Haftung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die eigentliche Leistungserbringung, wie beispielsweise Flugreisen und ärztliche Leistungen, nicht zu unseren Verpflichtungen gehört. Die Entscheidung über die Art der medizinischen Behandlung liegt ausschließlich bei Ihnen als Kunde.

Infolgedessen übernehmen wir keine Haftung für eventuelle nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung, einschließlich möglicher Behandlungsfehler, durch den jeweiligen Leistungsträger. Es liegt in der Verantwortung des Leistungsträgers, die Dienstleistungen entsprechend den vereinbarten Standards und medizinischen Vorgaben zu erbringen.

7.Weitere Pflichten des Kunden bei der Beförderung (insbesondere Flug)

Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsbedingungen der in der Leistungsbeschreibung namentlich benannten Leistungserbringer, insbesondere Fluggesellschaften, spezielle Pflichten enthalten können.

Besondere Aufmerksamkeit sollte hauptsächlich den Angaben in den Flugtickets geschenkt werden. Dazu gehören Hinweise auf die Einhaltung von Check-in-Zeiten sowie, vor allem bei Sonder- und Charterflügen, die Verpflichtung, Hin-, Rück- und Weiterflüge innerhalb einer von der Fluggesellschaft angegebenen Frist rückzubestätigen. Falls Sie diese Pflichten nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Recht auf Beförderung verlieren, ohne Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Reisepreises.

Im Falle von Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist eine unverzügliche Anzeige bei der Fluggesellschaft gemäß nationalen und internationalen Bestimmungen vorgeschrieben. Ohne eine solche Anzeige droht der Verlust von Ansprüchen auf Ersatzleistungen.

8.Einreisebestimmungen in die Türkei

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es erforderlich ist, die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen für die Türkei einzuhalten.

Derzeit können deutsche Staatsangehörige mit ihrem Personalausweis in die Türkei reisen. Falls Sie ein Visum benötigen, können Sie dieses über den folgenden Link beantragen: www.evisa.gov.tr

9.Gerichtsstand

Sofern a) Sie als Kaufmann im Sinne des HGB gelten oder b) keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder c) von uns verklagt werden und nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Zivilprozessordnung verlegen, wird Rastatt als Gerichtsstand vereinbart.

10.Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtungsstelle

Die Europäische Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter ec.europa.eu/consumers/odr/ an.
Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.